Weitere Entscheidungen unten: BAG, 16.11.1959 | BSG, 03.11.1959

Rechtsprechung
   BVerwG, 09.10.1959 - V C 165.57, V C 166.57   

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https://dejure.org/1959,53
BVerwG, 09.10.1959 - V C 165.57, V C 166.57 (https://dejure.org/1959,53)
BVerwG, Entscheidung vom 09.10.1959 - V C 165.57, V C 166.57 (https://dejure.org/1959,53)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Oktober 1959 - V C 165.57, V C 166.57 (https://dejure.org/1959,53)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung einer Revision - Berechtigtes Interesse an einer Feststellung einer Rechtswidrigkeit eines während eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens erledigten Verwaltungsaktes - Erfasssung nicht freien Wohnraumes im Jahre 1948

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    VGG § 79 Abs. 1 S. 2

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 9, 196
  • NJW 1960, 310 (Ls.)
  • MDR 1960, 71
  • DVBl 1960, 68
  • DÖV 1959, 950
 
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Wird zitiert von ... (78)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 22.11.1956 - V C 58.55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 09.10.1959 - V C 165.57
    Unter welchen Voraussetzungen das Rechtsschutzinteresse an dem verwaltungsgerichtlichen Ausspruch nach § 79 Abs. 1 Satz 2 mit dem Hinweis auf einen Zivilprozeß anzuerkennen ist, hat der Senat schon mehrfach entschieden und in seinen Entscheidungen die Anerkennung im wesentlichen davon abhängig gemacht, daß ein solcher Prozeß entweder bereits anhängig oder mit hinreichender Sicherheit zu erwarten ist und daß die verwaltungsgerichtliche Entscheidung für das zivilgerichtliche Urteil nicht unerheblich sein darf (vgl. insbes. BVerwGE 4, 177 [BVerwG 22.11.1956 - BVerwG V C 58.55]).

    Es kann deshalb davon ausgegangen werden, daß eine Schadensersatzklage "mit hinreichender Sicherheit zu erwarten ist" (BVerwGE 4, 177 [BVerwG 22.11.1956 - BVerwG V C 58.55]).

  • BGH, 30.04.1953 - III ZR 268/51

    Masseur-Praxis - Bindung der Zivilgerichte an ein rechtskräftiges

    Auszug aus BVerwG, 09.10.1959 - V C 165.57
    Der Bundesgerichtshof (BGHZ 9, 329; 15, 17; 20, 379) hat für den Geltungsbereich der MRVO 165 ausgesprochen, daß ein rechtskräftiges Urteil eines Verwaltungsgerichts, durch das auf Anfechtungsklage hin ein Verwaltungsakt aufgehoben worden ist, zugleich die rechtskräftige Feststellung der Rechtswidrigkeit dieses Verwaltungsakts enthält und daß der Zivilrichter an diese Feststellung gebunden ist, wenn er unter denselben Parteien oder denen, auf die sich die Rechtskraft erstreckt, über einen Anspruch auf Entschädigung wegen dieses Verwaltungsakts zu entscheiden hat.
  • BGH, 17.05.1956 - III ZR 280/54

    Gründe des Urteils eines Verwaltungsgerichts

    Auszug aus BVerwG, 09.10.1959 - V C 165.57
    Der Bundesgerichtshof (BGHZ 9, 329; 15, 17; 20, 379) hat für den Geltungsbereich der MRVO 165 ausgesprochen, daß ein rechtskräftiges Urteil eines Verwaltungsgerichts, durch das auf Anfechtungsklage hin ein Verwaltungsakt aufgehoben worden ist, zugleich die rechtskräftige Feststellung der Rechtswidrigkeit dieses Verwaltungsakts enthält und daß der Zivilrichter an diese Feststellung gebunden ist, wenn er unter denselben Parteien oder denen, auf die sich die Rechtskraft erstreckt, über einen Anspruch auf Entschädigung wegen dieses Verwaltungsakts zu entscheiden hat.
  • BGH, 07.10.1954 - III ZR 106/53

    Entziehung einer Apothekenkonzession

    Auszug aus BVerwG, 09.10.1959 - V C 165.57
    Der Bundesgerichtshof (BGHZ 9, 329; 15, 17; 20, 379) hat für den Geltungsbereich der MRVO 165 ausgesprochen, daß ein rechtskräftiges Urteil eines Verwaltungsgerichts, durch das auf Anfechtungsklage hin ein Verwaltungsakt aufgehoben worden ist, zugleich die rechtskräftige Feststellung der Rechtswidrigkeit dieses Verwaltungsakts enthält und daß der Zivilrichter an diese Feststellung gebunden ist, wenn er unter denselben Parteien oder denen, auf die sich die Rechtskraft erstreckt, über einen Anspruch auf Entschädigung wegen dieses Verwaltungsakts zu entscheiden hat.
  • BVerwG, 09.07.1956 - V C 93.54

    Anforderungen an die Antragstellung nach § 79 Abs. 1 S. 2 Hessisches Gesetz über

    Auszug aus BVerwG, 09.10.1959 - V C 165.57
    Der erkennende Senat (NJW 1956, 1652 [BVerwG 09.07.1956 - V C 93.54]) vertritt die Ansicht, daß die Rechtswidrigkeit eines erledigten Verwaltungsaktes durch Urteil nur dann ausgesprochen werden kann, wenn hierfür ein Rechtsschutzinteresse ausdrücklich festgestellt wird.
  • BVerwG, 17.12.1955 - V C 139.55

    Möglichkeit einer Mieterhöhungsgenehmigung im Geltungsbereich des § 45 des 1.

    Auszug aus BVerwG, 09.10.1959 - V C 165.57
    Bei dem künftig Amtshaftungsprozeß kommt es zwar nicht nur auf die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts an, sondern auch darauf, ob der Erlaß des rechtswidrigen Verwaltungsakts zugleich eine Amtspflichtverletzung darstellt; es könnte also gefolgert werden, daß die verwaltungsgerichtliche Entscheidung trotz der bindenden Feststellung der Rechtswidrigkeit für den bevorstehenden Zivilprozeß nicht erheblich (genug) sei; solchen Gedankengängen scheint der Senat in dem Urteil vom 17. Dezember 1955 (BVerwGE 3, 67 [BVerwG 17.12.1955 - V C 139.55] am Schluß) gefolgt zu sein.
  • BGH, 06.12.2011 - KVR 95/10

    Total/OMV

    Ob es für eine fortbestehende Beschwer des Amtes ausreicht, dass ein abstraktes Amtshaftungsrisiko besteht, oder ob darüber hinaus Schadensersatzansprüche gegen das Amt konkret drohen müssen, ob also etwa eine Amtshaftungsklage schon anhängig oder ihre alsbaldige Erhebung mit hinreichender Sicherheit zu erwarten sein muss (so für das Fortsetzungsfeststellungsinteresse des Klägers BVerwGE 9, 196, 197 ff.; Gerhardt in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand 2011, § 113 Rn. 95), bedarf hier keiner Entscheidung.
  • BVerwG, 28.10.1970 - VI C 48.68

    Höherbewertung eines Dienstpostens - Verletzung von beamtenrechtlichen

    Immerhin sei bemerkt, daß ein Schadensersatzprozeß wegen fehlerhafter Dienstpostenbewertung zwar geringe Erfolgsaussichten haben mag; aber als "offensichtlich aussichtslos" im Sinne der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. etwa BVerwGE 9, 196) könnte man ihn auch in Würdigung des Revisionsvorbringens des Beklagten nicht qualifizieren.
  • OVG Niedersachsen, 27.04.2022 - 5 LA 74/21

    Geschäftsgang normaler; Geschäftsgang ordnungsgemäßer; Geschäftsgang üblicher;

    41 Zwar ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt, dass ein berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit einer behördlichen Handlung bestehen kann, wenn diese Feststellung der Vorbereitung eines Schadensersatz-, Amtshaftungs- oder Entschädigungsprozesses dient (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 9.10.1959 - BVerwG 5 C 165.57 und 166.57 -, juris Rn. 19; Urteil vom 9.3.2005 - BVerwG 2 B 111.04 -, juris Rn. 7).

    Insoweit ist allerdings weiter erforderlich, dass der entsprechende (Zivil-)Prozess bereits anhängig ist oder mit hinreichender Sicherheit zu erwarten steht (BVerwG, Urteil vom 9.10.1959, a. a. O., Rn. 19; Urteil vom 9.3.2005, a. a. O., Rn. 7).

    Wenn die unsubstantiierte oder nur aus prozesstaktischen Gründen aufgestellte Behauptung, einen Schadensersatzprozess durchführen zu wollen, genügte, so könnte in jedem Falle der Erledigung eine verwaltungsgerichtliche Entscheidung durch Urteil erzwungen werden, weil ein Amtshaftungsprozess immer dann denkbar ist, wenn die erledigte Handlung als rechtswidrig festgestellt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 9.10.1959, a. a. O., Rn. 22).

    Ungeachtet dessen setzt das Vorliegen eines Feststellungsinteresses in Form des Präjudizinteresses weiter voraus, dass die beabsichtigte Geltendmachung etwa des Schadensersatz- oder Amtshaftungsanspruchs nicht offensichtlich aussichtslos ist (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 9.10.1959, a. a. O., Rn. 22; BVerwG, Beschluss vom 16.12.2021 - BVerwG 2 B 73.20 -, juris Rn. 13 m. w. Nw.).

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Rechtsprechung
   BAG, 16.11.1959 - 2 AZR 616/57   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1959,345
BAG, 16.11.1959 - 2 AZR 616/57 (https://dejure.org/1959,345)
BAG, Entscheidung vom 16.11.1959 - 2 AZR 616/57 (https://dejure.org/1959,345)
BAG, Entscheidung vom 16. November 1959 - 2 AZR 616/57 (https://dejure.org/1959,345)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Prüfung von Amts wegen - Gerichte für Arbeitssachen - Sachliche Zuständigkeit - Rügelose Einlassung - Rechtsmittelverfahren - Armenrechtsverfahren - Armenrechtsgesuch

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1960, 310
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BAG, 03.11.2020 - 9 AZB 47/20

    Rechtsweg - Anforderungen an den Klägervortrag in sog. aut-aut-Fällen

    (2) Zu beachten ist ferner, dass die Zuständigkeitsordnung des ArbGG als zwingendes Gesetzesrecht nicht zur Disposition der Parteien steht (vgl. BAG 16. November 1959 - 2 AZR 616/57 - zu A 2 der Gründe) .

    Die Entscheidung des Gesetzgebers, arbeitsrechtliche Streitigkeiten mit ausschließlicher Wirkung bei einer Fachgerichtsbarkeit zu konzentrieren, beruht auf der Erwägung, das die Gerichte für Arbeitssachen mit Lebenssachverhalten, die nach §§ 2, 3 ArbGG in ihre Zuständigkeit fallen, in besonderem Maße vertraut und für deren rechtliche Beurteilung qualifiziert sind (vgl. BAG 16. November 1959 - 2 AZR 616/57 - aaO) .

  • BAG, 28.10.1993 - 2 AZB 12/93

    Rechtswegzuständigkeit; Zusammenhangsklage

    Die wirklich bestehende Zuständigkeit der Arbeitsgerichte ist Voraussetzung für ein Sachurteil (vgl. die Urteile BAGE 6, 160, 163 f. = AP Nr. 2 zu § 2 ArbGG 1953 Zuständigkeitsprüfung; vom 15. Juli 1961 - 5 AZR 472/60 - AP Nr. 1 zu § 92a HGB und vom 19. Juni 1963 - 5 AZR 314/62 - AP Nr. 1 zu § 92 HGB für die Frage Arbeitnehmer oder Handels- bzw. Versicherungsvertreter; vom 16. November 1959 - 2 AZR 616/57 - AP Nr. 13 zu § 276 ZPO für das Verhältnis Arbeitsvertrag und Gesellschaftsvertrag und BAGE 9, 313, 317 = AP Nr. 8 zu § 5 ArbGG 1953 zur Konkurrenz zwischen Arbeitsvertrag und unabhängigem Dienstvertrag; BAG Urteil vom 13. März 1964 - 5 AZR 144/63 - AP Nr. 26 zu § 2 ArbGG 1953 Zuständigkeitsprüfung; vgl. zum Ganzen auch Grunsky, aaO, § 2 Rz 22 f.).
  • BGH, 18.04.1991 - I ARZ 748/90

    Bindungswirkung der im Prozeßkostenhilfeverfahren wegen sachlicher

    Er möchte daher das Amtsgericht Köln als das zuständige Gericht bestimmen, sieht sich darin aber durch die Rechtsprechung des 2. und 5. Senats des Bundesarbeitsgerichts gehindert, die entschieden haben, daß eine Verweisung im Prozeßkostenhilfeverfahren hinsichtlich der sachlichen Zuständigkeit auch für das nachfolgende Klageverfahren bindend ist (BAG, Urt. v. 16.11.1959 - 2 AZR 616/57, AP 1960 § 276 ZPO Nr. 13; Beschl. v. 29.9.1981 - 5 AR 141/81, aaO).

    2 Z 59/64">NJW 1964, 1573, 1574; OLG Hamburg NJW 1973, 812, 813 [OLG Hamburg 20.11.1972 - 5 Lw 4/72]; OLG Frankfurt FamRZ 1989, 75, 77; OLG Karlsruhe OLGZ 1985, 123, 124; Rosenberg/Schwab, Zivilprozeßrecht, 14. Aufl., § 39 II 2 a; Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 20. Aufl., § 281 Rdn. 6; Wieczorek, ZPO, 2. Aufl., § 276 Anm. A II a 3, 4; Baumbach/ Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 49. Aufl., § 281 Anm. 1 A; Zöller/Schneider, ZPO, 16. Aufl., § 114 Rdn. 33 und Zöller/ Stephan, S 281 Rdn. 17; AK-ZPO-Deppe-Hilgenberg, § 281 Rdn. 20; Thomas/Putzo, ZPO, 16. Aufl., § 281 Anm. 4 a; Zimmermann, ZPO, § 281 Rdn. 3; Lang, MDR 1962, 781; Dunz, NJW 1962, 814; Pohle in Anm. zu BAG, Urt. v. 16.11.1959 - 2 AZR 616/57, aaO; Grunsky in Anm. zu BAG, Beschl. v. 29.9.1981 - 5 AR 141/81, aaO; Bornkamm, NJW 1989, 2713, 2721 [BVerfG 14.03.1989 - 1 BvR 1003/82] Fn. 150).

  • BAG, 27.10.1992 - 5 AS 5/92

    Verweisungsbeschluß im PKH-Verfahren

    Nachdem das Bundesarbeitsgericht eine solche Bindung ursprünglich bejaht hatte (Urteil vom 16. November 1959 - 2 AZR 616/57 - AP Nr. 13 zu § 276 ZPO; Beschluß vom 29. September 1981 - 5 AR 141/81 - AP Nr. 1 zu § 281 ZPO 1977) hat es sich nunmehr (Beschluß vom 8. Oktober 1991 - GmS-OGB 3/91 - 5 AR 141/81 -) der überzeugend begründeten Gegenauffassung des Bundesgerichtshofs (vgl. zuletzt Beschluß vom 18. April 1991, aaO) angeschlossen, wonach ein im PKH-Bewilligungsverfahren ergangener Verweisungsbeschluß für das Hauptsacheverfahren nicht bindend ist.
  • BAG, 30.08.1993 - 2 AZB 6/93

    Sachliche Zuständigkeit - außerordentliche Kündigung

    Die wirklich bestehende Zuständigkeit der Arbeitsgerichte ist Voraussetzung für ein Sachurteil (vgl. die BAG-Urteile BAGE 6, 160, 163 f. = AP Nr. 2 zu § 2 ArbGG 1953 Zuständigkeitsprüfung, zu II 3 der Gründe; vom 15. Juli 1961 - 5 AZR 472/60 - AP Nr. 1 zu § 92a HGB und vom 19. Juni 1963 - 5 AZR 314/62 - AP Nr. 1 zu § 92 HGB für die Frage Arbeitnehmer oder Handels- bzw. Versicherungsvertreter; vom 16. November 1959 - 2 AZR 616/57 - AP Nr. 13 zu § 276 ZPO für das Verhältnis Arbeitsvertrag und Gesellschaftsvertrag und BAGE 9, 313, 317 = AP Nr. 8 zu § 5 ArbGG 1953 zur Konkurrenz zwischen Arbeitsvertrag und unabhängigem Dienstvertrag; vom 13. März 1964 - 5 AZR 144/63 - AP Nr. 26 zu § 2 ArbGG 1953 Zuständigkeitsprüfung; vgl. zum Ganzen auch Grunsky, aaO, § 2 Rz 22 f.).
  • BAG, 29.09.1981 - 5 AR 141/81

    Prozeßkostenhilfe - Sachliche Unzuständigkeit - Verweisung - Klageverfahren

    Das Arbeitsgericht darf den Rechtsstreit nach Erhebung der Klage nicht wieder an das Landgericht zurückverweisen (im Anschluß an BAG AP Nr. 13 zu § 276 ZPO).

    Das Bundesarbeitsgericht hat schon im Jahre 1959 (AP Nr. 13 zu § 276 ZPO [zu A 4 der Gründe]) die Auffassung vertreten, der Zweck des § 276 Abs. 2 Satz 2 ZPO (jetzt § 281 Abs. 2 Satz 2 ZPO 1977) bestehe erkennbar darin, eine rechtssu chende Partei dann nicht unter den prozeßverteuernden und seine Entscheidung verzögernden Zuständigkeitsfragen leiden zu lassen, wenn ein Gericht die rechtssuchende Partei in einem rechtshängig gewordenen Verfahren an eine andere Gerichtsbarkeit verweist.

  • BAG, 23.09.1960 - 5 AZR 258/59

    Sachliche Zuständigkeit von Arbeitsgerichten - Entschädigungen wegen

    Wie das Bundesarbeitsgericht mehrfach entschieden hat, schließen § 528 Satz 2 und § 566 ZPO nur dann eine Nachprüfung der sachlichen Zuständigkeit im Rechtsmittelverfahren aus, wenn die sachliche Zuständigkeit in erster Instanz für den geltend gemachten Anspruch nicht gerügt worden ist und das Arbeitsgericht seine Zuständigkeit bejaht hat (vgl. BAG vom 12. Februar 1959 - 1 AZR 354/58 - BAG 7, 223, [233, 234] = AP Nr. 1 zu § 419 BGB; BAG vom 17. April 1959 - 1 AZR 594/58 = AP Nr. 5 zu § 528 ZPO; BAG vom 16. November 1959 - 2 AZR 616/57 - AP Nr. 13 zu § 278 ZPO mit zustimmender Anmerkung von Pohle).
  • BAG, 18.11.1986 - 7 AZR 311/85

    Ausbildungsverhältnis zwischen einem Strafgefangenen und der

    Eine Vereinbarung, die den Katalog der in die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen fallenden Streitgegenstände (§§ 2 bis 3 ArbGG) beschneiden oder erweitern soll, ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts unwirksam (Urteile vom 16. November 1959 - 2 AZR 616/57 - AP Nr. 13 zu § 276 ZPO, zu A 2 der Gründe; vom 17. April 1964 - 5 AZR 224/63 - AP Nr. 11 zu § 528 ZPO, zu 1 der Gründe; vom 27. Februar 1975 - 3 AZR 136/74 - AP Nr. 1 zu § 3 ArbGG 1953, zu II 1, 4 der Gründe).
  • BAG, 07.06.1977 - 5 AR 160/77

    Verweisung - Zuständigkeit - Bindung an den Verweisungsbeschluß

    Von Amts wegen war die arbeitsgerichtliche Zuständigkeit zu prüfen (BAG AP Nr. 13 zu § 276 ZPO [zu A 2 der Gründe]; Grunsky, ArbGG, § 2 RdNr. 27)- Aufgrund der entsprechenden Rügen des Beklagten waren auch die sachliche - erstinstanzliche - Zuständigkeit im Verhältnis zum Landgericht und die örtliche Zuständigkeit streitig.
  • BAG, 24.01.1969 - 3 AZR 436/67

    Vermögensrechtlicher Anspruch - Sachliche Zuständigkeit - Ordentlichen Gerichte -

    BAG 16.11.1959 2 AZR 616/57 = AP Nr. 13 zu § 276 ZPO, und BAG 25.07.1963 2 AZR 493/62 = BAGE 14, 255 (266) = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Kanalsteurer (zu III).
  • LAG Niedersachsen, 11.02.1993 - 2 Ta 391/92

    Gewährung von Prozeßkostenhilfe

  • OLG München, 02.06.1981 - 25 U 1575/81

    Sachliche Unzuständigkeit der ordentlichen Gerichte; Sachliche Zuständigkeit der

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Rechtsprechung
   BSG, 03.11.1959 - 9 RV 826/56   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1959,449
BSG, 03.11.1959 - 9 RV 826/56 (https://dejure.org/1959,449)
BSG, Entscheidung vom 03.11.1959 - 9 RV 826/56 (https://dejure.org/1959,449)
BSG, Entscheidung vom 03. November 1959 - 9 RV 826/56 (https://dejure.org/1959,449)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • BSGE 11, 26
  • NJW 1960, 310 (Ls.)
  • MDR 1960, 173
  • DVBl 1960, 450
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 10.12.1958 - 11 RV 1148/57

    Zum Begriff des Streitgegenstandes iSd SGG § 141 - Umfang der Rechtskraft des

    Auszug aus BSG, 03.11.1959 - 9 RV 826/56
    Auch im sozialgerichtlichen Verfahren muß die Beschwer des Rechtsmittelklägers im Zeitpunkt der Rechtsmitteleinlegung vorliegen (Anschluß BSG 1958-12-10 11/9 RV 1148/57 = BSGE 9, 17).
  • BSG, 15.12.1999 - B 9 VS 2/98 R

    Haftungsbegründende Kausalität im sozialen Entschädigungsrecht

    Aber auch n e b e n der Anfechtungs- und Leistungsklage hat die Rechtsprechung zumindest für den Bereich der Kriegsopferversorgung eine selbständige Feststellungsklage zugelassen (vgl BSGE 9, 17, 22; 9, 80, 84f; 11, 26, 27f; 21, 167f, 170; auch Peters in Peters-Sautter-Wolff Anm 8 zu § 55 auf S 185/13-17-).
  • BSG, 08.11.2001 - B 11 AL 19/01 R

    Unzulässigkeit der Berufung - Zulassung der Berufung außerhalb des

    Die Unzulässigkeit der Klageerweiterung im Berufungsverfahren ergibt sich jedoch daraus, daß eine Klageänderung im Berufungsverfahren eine zulässige Berufung voraussetzt (BSGE 11, 26, 27; BGH NJW 1988, 2540, 2541 und 1999, 2118, 2119, jeweils mwN).
  • BSG, 26.02.1986 - 9a RVs 4/83

    Zulässigkeit der Berufung im Schwerbehindertenrecht - Befugnis zur

    Jedoch hat das BSG einen Kriegsbeschädigten, der Schädigungsfolgen nach dem BVG geltend machte, für befugt gehalten, bestimmte Leiden aus seinem Feststellungsbegehren auszuschließen, gleichgültig aus welchen Gründen (BSGE 11, 26, 28).
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